Rechtsanwalt Peter Kubitza
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Verkehrsstrafrecht

Dies gilt natürlich erst recht, wenn der Vorwurf einer Körperverletzung, einer Trunkenheitsfahrt oder einer Verkehrsunfallflucht mit der Gefahr einer dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben ist. 

Das Gesetz sieht zahlreiche "Regelfälle" für einen solchen Fahrerlaubnisentzug vor, der für den Betroffenden oftmals existenzbedrohend auswirken kann. Dann ist nicht nur die Akteneinsicht durch einen Anwalt erforderlich, sondern es sollten nicht erst gegenüber dem Strafgericht, sondern schon bei der Staatsanwaltschaft die Argumente vorgebracht werden, die gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder jedenfalls für eine Abmilderung z.B. bei der Dauer einer "Sperrfrist" oder in Ausnahmefällen auch die Verhängung "nur" eines (kürzeren) Fahrverbots statt der vollständigen Entziehung der Fahrerlaubnis sprechen.

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Fachanwalt für Strafrecht

Peter Kubitza

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