Bei über 50 Millionen zugelassenen Fahrzeugen allein in Deutschland sind Verstöße gegen die Verkehrsregeln an der Tagesordnung und können von den Bußgeldbehörden nur als "Massenverfahren" bearbeitet werden.
Besonders dann, wenn nicht nur teure Bußgelder, sondern vor allem ein Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis nach dem "Punktesystem" drohen, kann ein Anwalt bei der Bußgeldbehörde nicht nur zum Beispiel Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen überprüfen, sondern sich sachlich und anhand der Rechtslage mit der Bußgeldstelle auseinandersetzen und rechtlich fundiert darlegen, weshalb gerade der Fall seines Mandanten eben kein "Massenfall" ist, oder warum die Voraussetzungen für ein Fahrverbot entweder gar nicht vorliegen, oder warum von einem Fahrverbot abgesehen werden kann.