Das neue Punktesystem trat am 1. Mai 2014 in Kraft.
Nach über 50 Jahren wurde das Verkehrszentralregister, besser bekannt auch als "Verkehrssünderkartei", in "Fahreignungsregister" umbenannt und sein bisheriges Punktesystem gründlich
erneuert.
Wieviel Punkte gibt es seitdem, und wofür?
Nach dem neuen System wird der Entzug der Fahrerlaubnis bereits bei 8 Punkten und nicht erst bei 18 Punkten eintreten. Dafür wird auch der bisherig Punktekatalog überarbeitet, dann drohen für eine
Verkehrsübetretung noch maximal drei Punkte:
3 Punkte drohen dann für schwere Straftaten im Verkehr wie z.B. fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheitsfahrten, Nötigung, Verkkehrsunfallflucht, wenn ein Gericht hierbei auch die
Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat.
Wurde die Fahrerlaubnis nicht entzogen, sondern höchstens ein Fahrverbot verhängt, führt das noch zu
2 Punkten. Die gibt es auch für die "kleine Trunkenheitsfahrt" nach § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (besser bekannt als "0,5-Promille-Grenze") und schwerere Geschwindigkeitsüberschreitungen (vor allem innerorts) oder Abstandsunterschreitungen (weniger als 1/3 des halben Tachowerts) und Ampelverstöße (mehr als 1 Sekunde "Rot").
1 Punkt gibt es für leichtere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Ampelverstöße, ebenso wie für Vorfahrtsverletzungen oder Verstöße gegen Vorschriften
über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs (Ladungssicherung, Beleuchtung, Hauptuntersuchung).
Hinweis: Diese sind nur einige Beispiele. Im Einzelnen ergibt sich der neue Punktekatalog aus der "Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnisverordnung".
Generell werden Punkte nur noch bei Geldbußen von mindestens 60 € verhängt, anstatt bisher ab mindestens 40 €.
Was geschieht mit den "alten" Punkten, fallen sie weg?
Nein, sie werden in das neue Punktesystem überführt. Dabei werden 1-3 "alte" Punkte zu einem "neuen" Punkt. Danach geht es in Zweierschritten weiter, aus 4-5 alten Punkten werden also zwei neue
usw.
Das kann sich auch nachteilig auswirken: Wer vorher z.B. "nur" einen von maximal 18 Punkten hatte, hat nun also einen von acht Punkten.
Wann werden die neuen Punkte im Fahrerlaubnisregister getilgt?
Bisher wurden die Punkte für eine "einfache" Ordnungswidrigkeit nach zwei Jahren getilgt, aber nur, wenn zwischenzeitlich keine neue Eintragung dazu gekommen war. Diese Tilgungshemmung führte
zu einem "Punktesammeln" und dazu, dass das Tilgungssystem für einen Laien kaum noch durchschaubar ist. Das soll durch die Reform vereinfacht werden:
Künftig werden die Punkte jeder Eintragung für sich getilgt, wobei sich aber die Tilgungsfristen geändert haben:
Einfache Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt entfallen künftig nach zweieinhalb Jahren statt bisher nach zwei Jahren. Verstöße mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren und Einträge mit 3 Punkten erst nach
zehn Jahren getilgt.
Gibt es auch weiterhin einen "Punkterabatt"?
Ja, auch wenn dies bei der Reform zunächst nicht vorgesehen war. Bis zu einem Stand von 5 "neuen" Punkten kann durch die Teilnahme an einem "Fahreignungsseminar" ein Punkteabzug von 1 Punkt verdient
werden, allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
Dieses Fahreignungsseminar wird aus einem verkehrspädagogischen Teil und einen verkehrs-psychologischen Teil bestehen. Es wird also schwieriger und auch teurer sein als das bisherige "Aufbauseminar"
in einer Fahrschule.
Was sollte ich jetzt mit meinem alten Punkten tun?
Wer derzeit nach dem alten System nicht mehr als acht Punkte hat, kann diese jetzt noch durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar um vier Punkte reduzieren und hat dann im neuen System
nur zwei statt vier Punkte.