Rechtsanwalt Peter Kubitza
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Fahrerlaubnisrecht

Wer wegen einer Verkehrsstraftat seine Fahrerlaubnis verloren hat, auf den wartet nach Ablauf der richterlich verhängten "Sperrfrist" die nächste Hürde: Selbst wenn der Strafrichter in seinem Urteil festgestellt hat, dass dem Betroffenen vor Ablauf einer bestimmten  "Sperrfrist" keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, dann heißt dies nicht, dass die Fahrerlaubnisbehörde (z.B. bei der Kreisverwaltung) nach Ablauf dieser Frist eine neue Fahrerlaubnis auf jeden Fall erteilen muss!

Das richtet sich nach eigenen, für einen Laien undurchschaubaren Regeln, z.B. der "Fahrerlaub-nisverordnung". Für den Betroffenen kann  das die Folge haben, dass manches, was ihm vor dem Strafrichter zunächst als "günstiges" Argument erscheint, sich bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis unversehens gegen ihn wenden könnte. Dies muss ein Verteidiger in der Verkehrsstrafsache im Blick haben und die Verteidigung für seinen Mandanten so aufbauen, dass sein Mandant letztlich so bald wie möglich wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Denn darauf kommt es letzten Endes an. 

Aber auch in den Fällen, in denen das Schreckgespenst der "MPU" unausweichlich scheint, wird ein in im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt schon  bei der Übernahme des Falles darauf hinweisen, damit sein Mandant sich so früh wie möglich  vorbereiten kann. 

Das Problem einer behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis kann sich aber auch aus ganz anderen Gründen stellen, zum Beispiel bei gesundheitsbedingten Zweifeln an der Fahreignung oder schon als Folge der demographischen Entwicklung zunehmend bei älteren Verkehrsteilnehmern.

 

 

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