Arbeits- und Sozialrechtliche Fragen stellen sich etwa dann, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch "nur" ein Fahrverbot darüber hinaus auch die Kündigung des Arbeitsplatzes nach sich zieht. Dies droht gerade Viel- und Berufskraftfahrern auch dann, wenn sie durch "Punktesammeln" ihre Fahrerlaubnis veroren haben und sie frühestens nach sechs Monaten und erfolgreicher MPU wiedererlangen können. Doch nicht jede Verkehrsübertretung rechtfertigt zugleich auch eine fristlose Arbeitgeberkündigung, zumindest dann nicht, wenn der Verkehrsverstoß bei einer Privatfahrt begangen wurde.
War die Kündigung aber unvermeidbar, so droht obendrein auch noch die Verhängung einer bis zu zwölfwöchigen Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagenturen. Dies abzuwenden, bedarf einer genauen Würdigung des Einzelfalls und Kenntnis von der einschlägigen und komplizierten Rechtsprechung der Sozialgerichte. Auch hier echtfertigt z.B. nicht jede Privatfahrt, die zum Erreichen der kritischen Punktezahl und in der Folge zur Kündigung des Arbeitspaltzes geführt hat, die Verhängung einer solchen Sperrzeit. Aber gerade in solchen Fällen steht ein Laie ohne anwaltliche Beratung der Behörde nahezu hilflos gegenüber.